Ihr direkter Kontakt:

Bußgeld

Im Folgenden bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung des Ihnen zur Last gelegten Verhaltens. Nach Eingang Ihrer Daten werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie entscheiden erst dann, ob Sie uns beauftragen wollen.

Hinweis: Sofern Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben sollten, beachten Sie bitte unbedingt die gesetzliche Einspruchsfrist von 2 Wochen! Sollte der Fristablauf unmittelbar bevorstehen, empfehlen wir daher eine sofortige telefonische Kontaktaufnahme. Zudem weisen wir darauf hin, dass unsere zeitnahe Beantwortung Ihrer Anfrage nur innerhalb unserer werktägigen Bürozeiten erfolgen kann.