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Arbeitsrecht

Beim Arbeitsrecht handelt es sich um eine sehr komplexe und starken Änderungen unterworfene Rechtsmaterie. Gerade dort ist die taktische Aufstellung immens wichtig. Rechtsanwalt Markert legt besonderen Wert darauf, Ihr Anliegen vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Situation und Ziele zu sehen. Hervorzuheben ist, dass Rechtsanwalt Markert den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und hiermit die theoretischen Kenntnisse zum Erwerb des Titels nachgewiesen hat. Er ist weder reiner Arbeitnehmer–, noch Arbeitgebervertreter. Vielmehr hat er sich ganz bewusst dafür entschieden, beide Seiten rechtlich zu beraten und zu vertreten, da er der Meinung ist, dass man das bestmögliche Ergebnis nur erzielen kann, wenn man auch die andere Seite kennt und deren Arbeitsläufe und Überlegungen versteht.

Im Arbeitsrecht hat sich Rechtsanwalt Markert auf Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere auf

spezialisiert, berät Sie aber auch in sämtlichen anderen Bereichen des Arbeitsrechts – von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis kompetent und energisch.