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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Spahn berät und vertritt Sie in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.

Das Verwaltungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Seite der Rechtsbeziehung ein Träger der öffentlichen Verwaltung steht. Es enthält rechtliche Vorgaben für die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren sowie die Verwaltungsorganisation. Bürger und Staat stehen sich in einem „Über- Unterordnungsverhältnis“ gegenüber. Kraft ihrer hoheitlichen Befugnisse sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Behörden dazu befugt, Verwaltungsakte, Allgemeinverfügungen und Satzungen zu erlassen. Ferner können sich Behörden vollstreckungsfähige Titel verschaffen, ohne vorher ein gerichtliches Verfahren anstrengen zu müssen.

Dabei unterlaufen Behörden Fehler bei der Bearbeitung von Anträgen. Ferner kommt es vor, dass Verwaltungsakte rechtswidrig erlassen werden. Hier kann Rechtsanwalt Spahn behilflich sein. Zum Beispiel mit der Anfechtung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes oder mit der Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Verwaltungsaktes.

Tipp: Gerade im öffentlichen Recht ist die frühzeitige Hilfe vom Anwalt nützlich. So können beispielsweise rechtswidrige Verwaltungsakte bestandskräftig werden, sodass eine Klage keinen Erfolg hat.

Einen Schwerpunkt seiner verwaltungsrechtlichen Tätigkeit bildet das Öffentliche Baurecht. Hier prüft Rechtsanwalt Spahn die Vereinbarkeit Ihres Vorhabens mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht unter Berücksichtigung aller Problemstellungen. Daneben führt er Verhandlungen mit Behörden und Dritten (z. B. Nachbarn), um Ihrem Genehmigungsverfahren bereits in einem frühen Stadium zum Erfolg zu verhelfen.