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Sozialrecht

Wie in einer intakten Familie haben auch im Staat die Starken für die Schwächeren zu sorgen. Wem es finanziell gut geht, der zahlt in das Solidarsystem ein, damit jemand, der – aus welchen Gründen auch immer – nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann, versorgt ist. Das der Grundgedanke des Sozialrechts.

Das Sozialrecht beinhaltet den Anspruch auf eine Krankenversicherung, das Arbeitslosengeld I und II, die Grundsicherung sowie die gesetzliche Rente, um nur die wichtigsten Gebiete zu nennen.

Bezieher von Hartz IV sind beispielsweise oft unzufrieden mit der Entscheidung der ARGE. Der Hartz IV-Bescheid soll angefochten werden, aber wie? Rechtsanwalt Spahn berät und vertritt Sie in Fällen mit Bezug zum Sozialrecht, insbesondere bei Problemen bezüglich des Leistungsbezuges bei Hartz IV, deren Durchsetzung bis hin zum Sozialgericht und Rechte der sozialen Förderung, wie Kindergeld, Erziehungsgeld, BAföG.

Bei sozialrechtlichen Fragen scheuen viele den Weg zum Anwalt, weil sie Angst vor den Anwaltskosten haben. Dabei übersehen sie, dass sie als Hilfeempfänger einen Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe haben.

Tipp: Es empfiehlt sich, zunächst einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit diesem Schein, für den einmalig 15 € zu bezahlen sind, können Sie sich von Rechtsanwalt Spahn über die Vorgehensweise gegen den ALG-II-Bescheid beraten lassen. Er prüft, ob ein gerichtliches Vorgehen, eine Klage oder ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz Sinn hat. Wird dies bejaht, wird er mit der Klage gleichzeitig einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Wird diesem Antrag vom Gericht stattgegeben, so werden die Anwaltskosten vom Staat, von der Gerichtskasse, übernommen.