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Verkehrsrecht

BÜTTNER & MARKERT Rechtsanwälte sind in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrecht für Sie tätig. Hervorzuheben ist, dass Rechtsanwalt Markert den Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht erfolgreich absolviert und hiermit die theoretischen Kenntnisse zum Erwerb des Titels nachgewiesen hat. Er verfügt über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen, Behörden, Sachverständigen und vor allem Gerichten. Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden dabei folgende Themen:

Unsere Hauptaufgabe im Verkehrsrecht besteht in der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Versicherungen zahlen dabei selten freiwillig und Kürzungen stehen an der Tagesordnung. Wir helfen Ihnen, alle bestehende Ansprüche durchzusetzen. Lassen Sie sich auf keinen Fall auf das Angebot der gegnerischen Versicherung ein, die Unfallregulierung, ggf. unter Herbeiziehung eines „unabhängigen Gutachters“, für Sie zu übernehmen. Denn die Regulierung ist komplex und Sie verzichten schnell auf Ihnen zustehende Ansprüche, die für den Betroffenen ohne anwaltliche Hilfe gar nicht zu überblicken sind. Eine Versicherung zahlt als Wirtschaftsunternehmen nur in dem Maße, welches unumgänglich ist. Hierfür wird an verschiedenen Stellen versucht, Ihren Schadensersatz gering zu halten, indem mögliche Ansprüche verschwiegen oder als nicht gerechtfertigt abgetan werden. Da die Kosten für den Rechtsanwalt, sofern die Schuld allein beim Unfallgegner liegt, grundsätzlich durch die Versicherung des Schädigers zu tragen sind, empfehlen wir, uns auch bei einem einfachen Verkehrsunfall möglichst rasch zu konsultieren.

Ordnungswidrigkeiten haben zumeist unangenehme Folgen. Neben einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße drohen häufig der Eintrag von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und ein Fahrverbot. Wir verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe, mit denen Sie als Führer oder Halter eines Kraftfahrzeuges konfrontiert werden. Hierbei ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig beauftragen. Je später Sie mit Ihrem Anliegen zu uns kommen, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Verteidigung.

Es geht im Straßenverkehr schneller als man denkt und schon hat man sich strafbar gemacht. Eine sachgerechte Verteidigung ist ohne Hilfe eines Anwalts kaum möglich. Wir empfehlen Ihnen zunächst von Ihrem Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch zu machen und uns aufzusuchen. Zuallererst werden wir Akteneinsicht nehmen, um festzustellen, ob der gegen Sie erhobene Vorwurf gerechtfertigt und zu beweisen ist. Danach erörtern wir mit Ihnen Verteidigungsansätze und stimmen eine Verteidigungsstrategie ab.

In verkehrsverwaltungsrechtlichen Angelegenheiten steht wir Ihnen mit unserem fundierten Detailwissen zur Seite. Themen hierbei sind v. a. der drohende Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt, eines Blitzers oder anderer Verstöße und Fragen hinsichtlich der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Feststellung der Fahreignung.

Wenn Sie ein Kfz gekauft oder verkauft haben, kann es zu diversen Problemen kommen, bei deren Lösung wir Ihnen gerne behilflich sind. Häufigste Ursachen für Unstimmigkeiten in diesem Zusammenhang sind technische Defekte nach der Übergabe, nicht offenbarte Vorschäden oder manipulierte Kilometerstände.