Unsere Hauptaufgabe im Verkehrsrecht besteht in der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Versicherungen zahlen dabei selten freiwillig und Kürzungen stehen an der Tagesordnung. Wir helfen Ihnen, alle bestehende Ansprüche durchzusetzen. Lassen Sie sich auf keinen Fall auf das Angebot der gegnerischen Versicherung ein, die Unfallregulierung, ggf. unter Herbeiziehung eines „unabhängigen Gutachters“, für Sie zu übernehmen. Denn die Regulierung ist komplex und Sie verzichten schnell auf Ihnen zustehende Ansprüche, die für den Betroffenen ohne anwaltliche Hilfe gar nicht zu überblicken sind. Eine Versicherung zahlt als Wirtschaftsunternehmen nur in dem Maße, welches unumgänglich ist. Hierfür wird an verschiedenen Stellen versucht, Ihren Schadensersatz gering zu halten, indem mögliche Ansprüche verschwiegen oder als nicht gerechtfertigt abgetan werden. Da die Kosten für den Rechtsanwalt, sofern die Schuld allein beim Unfallgegner liegt, grundsätzlich durch die Versicherung des Schädigers zu tragen sind, empfehlen wir, uns auch bei einem einfachen Verkehrsunfall möglichst rasch zu konsultieren.