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Verkehrsstrafrecht

Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß, der über eine Ordnungswidrigkeit hinausgeht, führt zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, soweit eine Verkehrsstraftat im Raum steht.

Tipp: Machen Sie auf keinen Fall Angaben zur Sache! Erfahrungsgemäß basiert eine Vielzahl strafrechtlicher Verurteilung einzig auf voreilig getroffenen Angaben der Beschuldigten. Die größte Erfolgsaussicht besteht dann, wenn Sie zeitnah Kontakt zu uns aufnehmen, um eine Strategie abzustimmen.

Zu beachten ist, dass Verkehrsstraftatbestände nicht nur im Strafgesetzbuch normiert sind, sondern auch in verschiedenen anderen Gesetzen, wie zum Beispiel im Straßenverkehrsgesetz (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG). Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die relevantesten Straftatbestände:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Vollrausch (§ 323a StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)